Moin,
Alkohol denat. ist Ethanol, also Trinkalkohol, der mit einem Bitterstoff ungenießbar gemacht wurde, dadurch kann der Hersteller die Branntweinsteuer umgehen. Die Vergällungsmittel sind ungiftig, aber nicht unbedingt bekömmlich
Cetanol (Mensch, das hat Mühe gemacht...) ist ein langkettiger Alkohol, der als Emulgator in Cremes eingesetzte wird, also damit sich die wässrigen und öligen Bestandteile der Creme nicht trennen.
Sieht so aus:
Benzylalkohol, (nicht Phenol genannt, mein Fehler, jetzt korrgiert) ist ein Konservierungsstoff, der bis 1% in Cremes drin sein darf und wird auch gern dafür genommen, weil es gut konserviert nicht stark riecht und sich gut löst. Sieht so aus:
In Reinigungsmitteln werden vor allem Methanol und Ethanol (Spiritus = vergällter Alkohol) als Lösungsmittel verwendet. Natürlich können auch andere Alkohole (siehe Benzylalkohol) enthalten sein, um die wirkungsweise der Reinigungsmittel z.B. gegen Schimmel oder so zu erweitern, dann sind die enthaltenen Mengen aber weit geringer.
So, du bist jetzt hoffendlich etwas schlauer und meine Ente fertiggebraten,
Q.