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Chemikalienverbotsverordnung, sehe nicht durch :(

Hier werden tagesaktuelle Themen diskutiert.

Moderator: Chemiestudent.de Team

Biker94
Laborratte
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Beiträge: 1
Registriert: 05.01. 2023 18:13
Hochschule: keine angeführte Hochschule

Chemikalienverbotsverordnung, sehe nicht durch :(

Beitrag von Biker94 »

Hi liebe Chemiefreunde,

ich habe mich hier registriert, da ich eine Frage habe, welche ich selbst nicht klären konnte.

Einige Chemikalien sind ja komplett für privat verboten, andere erst ab gewissen Massekonzentrationen etc.

Gibt es eine Liste wo drinnen steht, welche Chemikalien ich als Privatperson in Deutschland nicht besitzen darf?

Wenn ein Stoff in der EU, als Beispiel einfach KclO4 bis 40% als Gemisch (gelöst in Wasser,Aceton) legal ist, ist dieser doch auch in Deutschland legal, oder gibts da wieder ein anderes Gesetz?

Auf Seilnacht habe ich folgendes gefunden, allerdings auch nur ein Bruchteil:
Mit Einschränkungen verboten ist in der EU die Abgabe an Privatpersonen und auch der Besitz, die Verwendung und die Weitergabe durch Privatpersonen von bestimmten Ausgangsstoffen (Vorläuferstoffe) für Explosivstoffe. Es wird hier die Verordnung des Europäischen Parlaments (EU) 2019/1148 vom 20. Juni 2019 berücksichtigt. Das Verbot gilt für die aufgeführten Stoffe im Anhang I in der 1. Spalte bis zu bestimmten Konzentrationen, die in der 2. Spalte aufgeführt sind. Diese Stoffe können nur auf Antrag in einem Genehmigungsverfahren auch für höhere Konzentrationen erworben werden. Die maximal auf Antrag genehmigten Konzentrationen sind in der 3. Spalte gelistet. In der Schweiz gilt die entsprechende Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (VVSG oder „Vorläuferstoffverordnung“) ab dem 1. Januar 2023. Die Schwefelsäure ist in der Schweizer Verordnung nicht aufgeführt.

Hier die Tabelle: (wäre echt glücklich, wenn jemand die Liste ergänzen könnte)

Salpetersäure 3 %
Auf Genehmigung maximal erlaubt: 10 %

Wasserstoffperoxid 12 %
Auf Genehmigung maximal erlaubt: 35 %

Schwefelsäure *) 15 %
Auf Genehmigung maximal erlaubt: 40 %

Nitromethan 16 %
Auf Genehmigung maximal erlaubt: 100 %

Ammoniumnitrat **)
Verboten

Kaliumchlorat 40 %
Auf Genehmigung maximal erlaubt: 40%

Kaliumperchlorat 40 %
Auf Genehmigung maximal erlaubt: 40%

Natriumchlorat 40 %
Auf Genehmigung maximal erlaubt: 40%

Natriumperchlorat 40 %
Auf Genehmigung maximal erlaubt: 40%


Vielleicht gibts hier ja jemanden der fachkundig ist :)

Liebe Grüße


Der Biker

Quelle: https://www.seilnacht.com/Chemie/recht. ... C3%B6tigen.
Nobby
Assi-Schreck
Assi-Schreck
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Re: Chemikalienverbotsverordnung, sehe nicht durch :(

Beitrag von Nobby »

Die Substanzen sind fast alle zur Herstellung von Explosivstoffen , daher keine weiteren Diskussionen.
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