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Verfasst: 03.04. 2008 17:54
von rudimarion
Hallo Gemeinde,

ich bin leider mit dem Prozess Ablauf nicht zufrieden, weil
das Gericht sie nur freisprechen will, aber nicht
bereit ist die Gefahr für die Zukunft auszuschliessen. Der Antrag die Sachverständigen der LKA nochmal anzuhören wurde abgelehnt, da wollten wir nachweisen wo die Fehler liegen. Nur in der Zeit 1.1.2003 bis 18.11.2007 hat LKA Berlin in 196 Fällen die Brandstiftung mit Spiritus detektiert - hier liegt das Problem.

Ich muss weiter kämpfen, es muß damit Schluß sein - wievile von den 196 sind unschuldigt ?

Diese Presse-Publikationen über den Prozess habe ich bis jetzt gefunden,

http://www.berlinkriminell.de/2/gericht_akt228.htm

http://www.berlinonline.de/berliner-kur ... 13655.html

http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 37725.html

http://www.morgenpost.de/desk/1860317.html

http://www.welt.de/berlin/article186031 ... rollt.html

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Poliz ... 26,2505752

http://www.bz-berlin.de/BZ/berlin/2008/ ... 67880.html

http://www.welt.de/welt_print/article18 ... nfall.html

Herzliche Grüße

Rudi

Ich melde mich nach dem Urteil am 9. April wieder

Verfasst: 03.04. 2008 18:56
von alpha
Danke vielmals, dass du uns auf dem Laufenden hältst! - Ist immer wieder interessant!

Verfasst: 03.04. 2008 20:44
von ondrej
Auch viel e Grüße von mir, ist wirklich faszinierend wie groß die Resonanz ist und wieviel Arbeit, Du reinsteckst! Großen Respekt!

Verfasst: 09.04. 2008 20:22
von Mane
Zunächst auf jeden Fall mal Glückwunsch zum Freispruch! Habe gerade einen Artikel in der FAZ gelesen. Die äußern sich allerdings nicht darüber, ob der Fehler des LKA jetzt irgendwelche Konsequenzen hat...

Zitat aus FAZ (http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431 ... ntent.html):
In dem Haus hatten sowohl der Vater als auch die Tochter gewohnt. Das Gutachten des Berliner Landeskriminalamtes sei nicht tragfähig, argumentierte die Richterin. Das Spurenbild sei zu einseitig interpretiert worden. Ein kritisches Hinterfragen habe in dem Gutachten des LKA gefehlt.

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil der 22. Strafkammer wegen mangelnder Überprüfung der sich widersprechenden Gutachter aufgehoben. Staatsanwaltschaft und Richter hätten sich im ersten Prozess auf die Richtigkeit der LKA-Gutachten verlassen, sagte Dietrich. „Das war falsch“.

Ein Gericht könne nur so gut sein, wie die Fachleute, aber man dürfe ihnen nicht blind folgen, fasste die Richterin das Verfahren zusammen. Das Motto „Ende gut, alles gut“, stehe dennoch nicht über diesem Prozess. Jedes Urteil zu Unrecht sei eines zu viel, sagte Richterin Dietrich.

Ich habe eine Internetseite aufgemacht

Verfasst: 18.04. 2008 09:32
von rudimarion
Hallo Gemeinde,

Ich habe zu dem "Fall" eine Internetseite eröffnet

http://www.rudimarion.de

da sind auch Sachen drin über die ich damals nicht sprechen konnte.

Herzliche Grüße aus Berlin

Rudolf Jursic