Ich studiere im ersten Semester Chemie an der LMU und bin wegen meiner Ausbildung zum Chemielaboranten vom kompletten Grundpraktikum (inkl. Klausuren) befreiht und habe dieses bereits anerkannt und benotet bekommen.
Momentan gehe ich in die Vorlesungen und Übungen, so dass in den Stoff zwar nicht klausurperfekt, aber im Großen und Ganzen intus habe.
Kommt dieser Lehrstoff des Grundpraktikums in irgendeiner Form später beim Abschlußkolloquium des Qualipraktikums oder beim Vordiplom (Anorganik) genauestens dran, oder genügt es einen fundierten Überblick über das Ganze zu haben?
Zudem bin ich vom anorganisch qualitativen Praktikum, sowie von den Begleitkolloquien befreit (Trennungsgang hab ich in meiner Laborantenausbildung bis zum Erbrechen gekocht!). Wovon ich nicht befreiht bin ist das Abschlußkolloquium beim Professor.
Ich habe gehört, dass der weniger über das Praktikum frägt, sondern mehr über den Gesamtstoff Anorganik (Holleman-Wiberg komplett).
Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir Auskunft über meine Fragen geben könntet. Weiß nämlich im Moment nicht so recht, ob es ein Vor- oder ein Nachteil ist, die Praktikas erlassen zu bekommen.
Zum Schluß: Das waren die beiden Sachen die mir anerkannt wurden.

Danke für eure Mühe
Bastian