Auch wenn ich mir nicht ganz sicher bin ob das unter Ihr Aufgabengebiet fällt, wende ich mich an Sie in der Hoffnung, dass mir hier jemand weiter helfen kann.
Und zwar ist es ja so, dass die Produzenten ihre Artikel (Textilien) laut dem TextilkennzG kennzeichnen müssen.
Soweit ja erstmal garnicht schlecht doch wer sich die Bezeichnung der Textilfasern einmal genauer anschaut merkt, dass z.B. Latex garnicht aufgeführt ist.
Dieser Bestandteil ist weder unter Latex noch unter Kautschuk oder ähnlichem zu finden.
Nun kann es aber sein, dass in bestimmten Kleidungsstücken oder Latex mit eingearbeitet ist und ich frage mich, wie diese dann, wenn sich der Hersteller an das TextilkennzG hält, aufgeführt sind.
Taucht darin ein doch eine Bezeichnung auf die mit Latex gleichzusetzen ist? Ich jedenfalls konnte nichts raus finden.
Anbei der Link zu dem Gesetz. Unter Anlage 1 sind die zu verwendenden Begriffe aufgeführt.
http://www.gesetze-im-internet.de/textilkennzg/
Ich würde mich über eure Meinungen freuen!

Liebe Grüße