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Als Student mit einem Nebenjob Geld verdienen - diese Grenzen sind zu beachten

Als Student bzw. Studentin kennst Du sicher das Problem: Dein Bafög oder Bildungskredit reicht einfach nicht aus, um den Monat über die Runden zu kommen. Beim Feiern mit Deinen Freunden musst Du beim Mineralwasser bleiben, weil mehr einfach nicht drin ist. Helfen kann ein Nebenjob, aber im Studium sind dabei einige Punkte zu beachten. Du kannst nicht einfach beliebig viel verdienen oder arbeiten, ansonsten musst Du mit Konsequenzen rechnen.

10.000 Euro Maximum steuerfrei: Die oberste Verdienstgrenze für Studenten

beginnen wir mit der obersten Grenze: Wenn Du keine Steuern bezahlen möchtest, darfst Du im Jahr 2018 maximal 10.000 Euro brutto verdienen. Dieser Betrag setzt sich aus den 9000 Euro Grundfreibetrag sowie 1000 Euro Werbungskostenpauschale zusammen. Arbeitest Du nicht das ganze Jahr, verdienst aber tatsächlich in dieser Höhe, lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung, weil Du mit Sicherheit eine Erstattung erhalten wirst.

70 Tage Grenze hebt Verdienstgrenze auf

Theoretisch kannst Du sogar noch mehr steuerfrei verdienen, wenn Du pro Kalenderjahr lediglich eine kurzfristige Beschäftigung ausübst. Wenn Du maximal 70 Tage arbeitest, kannst Du steuerfrei nach Belieben verdienen. Wenn Dein Arbeitgeber Dich fünf Tage pro Woche kommen lässt, darfst Du maximal drei Monate auf diese Weise arbeiten - je nach Konstellation und Feiertagen arbeitest Du dann eventuell weniger als 70 Tage.

Sozialversicherungspflicht ab 450 Euro monatlich

Bei den oben genannten Beispielen musst Du zwar keine Steuern bezahlen, allerdings greift eine Sozialversicherungspflicht. Diese beginnt ab einem Verdienst von 450 Euro monatlich. Alles darunter fällt unter die sogenannte Minijob-Regelung. Allerdings musst Du auch als Minijobber eigentlich in die Rentenkasse einzahlen. Der entsprechende Beitrag liegt bei 3,9 Prozent. Du kannst Dich von dieser Zahlung zwar befreien lassen, solltest Du Dir jedoch gut überlegen, ob Du dies tatsächlich möchtest. Du sammelst so schon ernste Rentenpunkte, die später wichtig werden können und verzichtest dafür auf etwa 16 Euro monatlich. Zu beachten ist, wenn Du mehr als 450 Euro verdienst, dass nicht automatisch der volle Sozialversicherungssatz von 9,35 Prozent greift. Diesen erreichst Du erst, wenn Du wenigstens 850 Euro monatlich verdienst.

Für Werksstudenten: 450 Euro Grenze aufgehoben

Die 450 Euro-Verdienstgrenze ist aufgehoben, wenn Du als Werksstudent arbeitest. Konkret bedeutet dies, dass Du maximal 20 Stunden pro Woche für Deinen Arbeitgeber (oder selbständig über einen Honorarvertrag) tätig sein darfst. Überdies darfst Du maximal 26 Wochen pro Jahr arbeiten. Überschreitest Du den Grenzwert, setzt die Sozialversicherungspflicht ein. Wenn Du pro Stunde sehr gut bezahlt wirst, kann sich dies für Dich lohnen. Die meisten Werksstudenten verdienen durchschnittlich deutlich mehr als 450 Euro pro Monat. Als Werksstudent kannst Du eine einfache Faustregel beherzigen: Du musst im Schwerpunkt weiterhin studieren, damit keine Sozialversicherungspflicht greift.

Selbständig als Student arbeiten

Grundsätzlich ist es problemlos möglich, im Studium selbständig zu arbeiten. Allerdings sind die oben bereits genannten Grenzen zu beachten. Hinzu kommen zwei weitere Zahlen, die extrem erfolgreiche Selbständige, die studieren, kennen müssen: Bis zu einem jährlichen Umsatz von 17.500 Euro giltst Du als Kleinunternehmer und bist deshalb von der Umsatzsteuer befreit. Fällst Du unter die Gewerbesteuer, bist Du bis zu einem jährlichen Umsatz von 24.500 Euro von dieser Abgabe befreit.

Konsequenzen für das Bafög ab mehr als 450 Euro monatlich

Wenn Du Bafög bekommst, kann es Konsequenzen haben, wenn Du zu viel pro Monat verdienst. Der Freibetrag liegt jährlich bei 5400 Euro bzw. monatlich bei 450 Euro und damit exakt bei der Minijob-Grenze. Überschreitest Du die Minijob-Grenze, wird das Bafög anteilig gekürzt. Außerdem kann es Probleme beim Verlängerungsantrag geben. Wenn Du nur knapp mehr als 450 Euro verdienst (sogenannter Midijob), macht es Sinn, vielleicht freiwillig in den Minijob-Bereich zu wechseln, um solche Probleme zu vermeiden. Bildungskredite werden hingegen von keinem Job oder Verdienst beeinträchtigt, da es sich um verzinste Darlehen handelt, die Du im vollen Umfang zurückbezahlen musst.

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